Maskenpflicht im Kanton Bern ab dem 12. Oktober 2020
Seit Montag, 12. Oktober 2020, gilt in allen öffentlich zugänglichen Innenräumeneine Maskentragpflicht.
Gemäss Medienmitteilung des Regierungsrats gilt für unsere Kurse neu:
«In den öffentlichen Innenräumen, in denen keine sportlichen Tätigkeiten ausgeübt werden (Eingangsbereich, Gänge, Treppe, Garderoben, WC-Anlagen etc.) besteht eine allgemeine Maskentragpflicht.»
Das bedeutet für Sie:
- Bitte tragen Sie beim Betreten des Schulhauses/Hallenbadgebäude und in den Garderoben/Toiletten immer eine Schutzmaske.
- Bitte halten Sie sich an unser Schutzkonzept im jeweiligen Bad.
- Tragen Sie die Maske bitte auch dann, wenn Sie im Bad warten müssen bis Sie ins Wasser dürfen. Ist das aus bestimmten Gründen nicht möglich, müssen Sie zwingend den Mindestabstand von 1,5 Meter zu den anderen wartenden Personen einhalten.
- In Ittigen ist das Tragen der Maske ausserhalb des Wasser Pflicht! Diese Anweisung kommt von der Hallenbadleitung. Nur im Wasser darf die Maske abgelegt werden.
- Während des Trainings im Wasser dürfen Sie die Maske immer ablegen. Über das Wasser kann man sich übrigens nicht anstecken: Gegen Chlor haben die Viren keine Chance. Achten Sie aber auch hier auf den Mindestabstand.
Wir danken Ihnen vielmals, dass Sie sich an diese Verordnung halten.
Hier finden Sie die Schutzkonzepte für unsere Kurslokalitäten >>